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Linux-Workshop Köln
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Software Freedom Day 2014 in Köln

Termin: Samstag, 20. September 2014 von 10:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Dingfabrik Köln e.V., damals noch in Köln-Nippes

Programm

10:00 - Begrüßung

10:15 - Lutz Keppeler: Lizenzkonflikte bei der Kombination verschiedener Open-Source-Lizenzen als “tickende Zeitbombe” des Informationszeitalters?
11:00 - Harald Weidner: Big Data

12:00 - Mittagspause

13:30 - Michael Stehmann: Kryptographie nur mit Freier Software!
14:15 - Robert Stanowsky: Tux, Elster und der böse Finanzminister - Von einer beinahe verhinderten Beziehung
15:15 - Stefan Riepenhausen: CHDK – Canon Hack Development Kit
16:00 - Walther Köhler: Der Einsatz von Freier Software in einem Kleinbetrieb - Möglichkeiten und Grenzen

16:45 - Tombola

Lutz Keppeler: Lizenzkonflikte bei der Kombination verschiedener Open-Source-Lizenzen als “tickende Zeitbombe” des Informationszeitalters?

Einleitung

Die Verwendung von Open Source Bibliotheken ist aus der modernen Softwareentwicklung ebenso wenig wegzudenken wie freie Betriebssysteme für die Hersteller von vielen kleinen Geräten, die unser Leben angenehm machen. Juristen wurde dies im großen Umfang erst bewusst, als sich AVM dagegen wehren wollte, dass die Software “Surfsitter” die Linuxversion, die auf der Fritzbox! seinerzeit lief, veränderte. AVM konnte sich nicht erfolgreich wehren, weil das Gericht (LG Berlin) entschied, dass die gesamte Firmware ein “work based on an program” i.S.v § 2 GPLv2 sei. Da AVM aber nicht die Bestimmungen der GPLv2 eingehalten hatte, konnte sich die Firma in keiner Weise gegen die Veränderung ihrer Firmware wehren. Soweit handelt es sich um einen Sieg für die Open Source Community.

Doch was ist mit den Fällen, in denen die Entwickler mit den besten Absichten verschiedener Open Source Bibliotheken und Programme kombinieren, um neue Software zu schaffen. Es ist manchmal gar nicht möglich die Bestimmungen mehrerer Open Source-Lizenzen gleichzeitig zu erfüllen. Einige Lizenzen, insbesondere die GPLv2, ordnen für einen solchen Fall den Verlust sämtlicher Rechte an den jeweiligen Lizenzen an. Die Folge: Die Urheber könnten die weitere Verbreitung der Software jederzeit gerichtlich stoppen. Was im kleinen Rahmen zunächst harmlos klingt, wird bedrohlich, wenn man bedenkt, dass Linux selbst nicht frei von solchen Lizenzkonflikten ist.

Abstrakt

Der Beitrag soll den in der Einleitung angesprochenen Fragen anhand der zwei folgenden Beispiele nachgehen: 1. Linus Torvalds erlaubt die Existenz von einigen Linux-Treibern, die für die Community nicht im Sourcecode zur Verfügung stehen. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die diese Vorgehensweise für unvereinbar mit der GPLv2 halten, allen voran die FSF. 2. Android untersteht der Apache License 2.0, basiert jedoch auf Linux, welches unter der GPLv2 steht. Nach der FSF sind beide Lizenzen miteinander inkompatibel.

Der Beitrag soll herausarbeiten, ob es, je nach Auslegung der Lizenzen, für einzelne Programmierer von Linux-Komponenten möglich wäre, die weitere Distribution von Linux mit proprietären Treibern oder von Android zu stoppen. Jedenfalls nach der strengen Sichtweise der FSF wäre dies möglich. Es ist jedoch fraglich, ob deutsche Gerichte dieser strengen Sichtweise folgen würden.

Um diese Fragen zu beantworten, muss näher dargestellt werden, wie der Linux-Kernel mit den proprietären Treibern und Android mit dem Linuxcode verknüpft ist. Auf dieser Basis soll eine juristische Einschätzung erfolgen, die zunächst nur die Lage vor deutschen Gerichten berücksichtigen wird.

In diesem Zusammenhang soll auch der Frage nachgegangen werden, inwieweit es möglich ist, ein Programm, welches einmal ein “work based on an program” i.S.v § 2 GPLv2 geworden ist, etwa indem der Code einer offenen Bibliothek in den Programmcode integriert wurde, später noch einer anderen Lizenz zu unterstellen. Dies wird nach deutschem Urheberrecht möglicherweise selbst dann nicht funktionieren, wenn man den eigenen Programmcode im Nachhinein wieder um alle Open-Souce-Komponenten bereinigt, die einer anderen Lizenz unterstehen.

Informationen zur Person

Lutz Martin Keppeler ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in dem Kölner Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek als Anwalt für IT-Recht. In diesem Rahmen berät er auch mittelständische Unternehmen zu Fragen rund um Open Source Lizenzen.

Material

Vortragsfolien (PDF, 355 kB)

Harald Weidner: Big Data

Big Data ist ein Sammelbegriff für Techniken zur Verwaltung und Verarbeitung großer Datenmengen. Im Fokus stehen dabei die Parallelisierung, Skalierbarkeit und Fehlertoleranz. Während altbewährte Mechanismen wie SQL-Datenbanken bis zu Größenordnung von Gigabytes genutzt werden, stoßen Big Data Mechanismen in die Größenordnung von Petabytes vor.

Im ersten Teil des Vortrages geht es um eine Begriffsbestimmung. Was ist mit Big Data gemeint? Wie grenzt sich Big Data zu anderen Technologien ab? Welche neuen Anwendungsbereiche werden durch Big Data erschlossen und welche Gefahren bestehen dabei?

Im zweiten Teil werden freie Softwareprojekte vorgestellt, die sich mit Big Data Technologien beschäftigen. Im Vordergrund stehen dabei Implementierungen des MapReduce Ansatzes wie Apache Hadoop. Daneben geht es um Speichertechnologien wie NoSQL / Key-Value Datenbanken, Verteilte Filesysteme und Object Storage.

Informationen zur Person

Harald Weidner ist als Berater für Linux und Open Source Software in Rechenzentren im Rheinland tätig. Zu seinen Interessensgebieten gehören Linux-Server, Internet-Dienste, Datenbanken, IT-Sicherheit, Hochverfügbarkeit und Virtualisierung.

Material

Manuskript zum Vortrag

Michael Stehmann: Kryptographie nur mit Freier Software!

Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen moderner Kryptographie wird erklärt, warum Kryptographie nur mit Freier Software sinnvoll ist.

Der Vortrag richtet sich an Laien; daher werden mathematische Vorkenntnisse nur auf schulischem Niveau erwartet.

Informationen zur Person

Dr. Michael Stehmann wurde 1957 in Düssel­dorf geboren, ist verheiratet und Vater zweier Töchter. Nach dem Studium der Rechts­wissenschaft an der Universität zu Köln absolvierte er das Referen­dariat im Rheinland, Nach der zweiten juristische Staats­prüfung wurde er im Dezember 1987 als Rechts­anwalt zugelassen. Auch die Promotion erfolgte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seit März 1999 ist er als selbstständiger Rechts­anwalt in Langenfeld/Rheinland tätig.

Mit dem Computer ist er noch in der “Acht-Bit-Epoche” in Berührung gekommen. Seit dem Sommer 2002 befasst er sich mit Debian GNU/Linux. Er ist Fellow der Free Software Foundation Europe, Mitglied der Freedom Task Force und Committer im Projekt Apache OpenOffice.

Material

Vortragsfolien (PDF, 141 kB)

Robert Stanowsky: Tux, Elster und der böse Finanzminister - Von einer beinahe verhinderten Beziehung

Grundsätzliches zu Schnittstellen, Sicherheit, Archivierbarkeit und Markteinfluss von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, wird angesprochen. Näher eingegangen wird auf die per Gesetz elektronisch zu übermittelnden Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen. Für die UStVA wird unter Linux die einzige freie und offene Software Taxbird/Geierlein vorgestellt.

Zur USt-Erklärung existiert gemäß dem ELSTER-Portal überhaupt keine freie und offene Lösung. Hier wird gezeigt, wie es mit Linux und der Bibliothek Wine als freier und offener Software sowie mit ElsterFormular dennoch geht. Schlussfolgerungen und Wünsche aus Bürgersicht und im Hinblick auf freie und offene Software werden formuliert.

Informationen zur Person

Dipl. Math. Dipl. Wirt.-Math. Robert Stanowsky wurde während des Studiums LaTeX-Anhänger und instal­lierte 1993 versuchs­halber das erste Mal Linux auf seinem Rechner. Nach Rechner­kauf 2001 und Lesen der Lizenz des vor­installierten Betriebs­systems stieg er zunächst auf SuSE Linux um und besucht seitdem den Linux-Work­shop an der Universität zu Köln. Später, ab Debian 3.1 “Sarge”, wechselte er schließ­lich ganz auf Debian GNU/Linux.

Material

Vortragsfolien (PDF, 146 kB)

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